Gesundheiststudio Ulm Logopädie

Logopädie für Kinder und Erwachsene IN ULM

Die logopädische Therapie umfasst Maßnahmen zur Prävention, Beratung und Behandlung von Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.

Die Dauer einer logopädischen Behandlung ist immer abhängig von Art und Ausmaß der Störung und vom Ziel der Therapie.

Wenn Sie zu uns kommen, führen wir zunächst ein Erstgespräch mit Ihnen und/ oder Ihren Angehörigen, bei welchem wir uns mit Ihrem ärztlichen Befund vertraut machen und mit verschiedenen Unter-suchungen und Tests die Art und den Umfang Ihrer Beeinträchtigung kennenlernen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein individuelles Therapiekonzept.

Anwendungsbereiche der Logopädie können sein:

Logopädie für Kinder

Für Kinder…

  • mit Problemen in der Sprachentwicklung der Bereiche Grammatik, Satzbau, Wortschatz, der auditiven Wahrnehmung und/ oder Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
  • mit Störungen im Bereich der Aussprache, z.B. Lispeln
  • mit Redeflussstörungen, z. B. Stottern, Poltern etc.
  • mit stimmlichen Beeinträchtigungen, z.B. Stimmlippen-Knötchen, Stimmlippen-Lähmungen, etc.
  • mit fehlerhaftem Schluckverhalten im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung
Logopädie für Erwachsene

Für Erwachsene…

  • mit Störungen im Bereich der Aussprache, z.B. Lispeln
  • mit Redeflussstörungen, z. B. Stottern, Poltern etc.
  • mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z. B. nach Verkehrsunfällen
  • mit internistischen und neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS etc.
  • mit stimmlichen Beeinträchtigungen, z.B. Stimmlippen-Knötchen, Stimmlippen-Lähmungen, etc.
  • mit neurologischen Schluckstörungen (Dysphagien)
  • Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen, LehrerInnen, SchauspielerInnen und SängerInnen
  • nach Kehlkopfoperationen

Kostenübernahme bei logopädischen Leistungen

Wer kann eine logopädische Behandlung verordnen?

Eine logopädische Behandlung muss vom Arzt verordnet werden. Die ärztliche Verordnung bzw. Heilmittelverordnung für den Logopäden werden von Medizinern verschiedener Fachrichtungen ausgestellt: Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Pädaudiologen, Phoniater, Psychiater und Onkologen.

 

Wer trägt die Behandlungskosten?

Gesetzlich Versicherte
Die Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.

Privatversicherte
Da es für Privatversicherte keine gesetzliche Gebührenordnung gibt, wird eine private Kostenvereinbarung getroffen.

Selbstzahler
Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne auch individuelle Selbstzahlerleistungen an.

Wenn Sie ein Rezept von Ihrem Arzt erhalten haben, kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren schnellstmöglich einen passenden Termin.

Bei Bedarf und medizinischer Indikation kann die Behandlung auch als Hausbesuch stattfinden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie eine E-Mail.