PHYSIOTHERAPIE FÜR ALLE ALTERSGRUPPEN IN ULM
In der Physiotherapie werden die Bewegungs- und Funktions-fähigkeiten des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten. Primäres Ziel der Physiotherapie ist die Förderung der Eigenaktivität des Patienten (koordinierte Muskelaktivität sowie deren bewusste Wahrnehmung).
Dadurch soll eine Schmerz-Reduktion erfolgen und Ihre Gesundheit wiederhergestellt, erhalten oder gefördert werden. Wenn Sie zu uns kommen, begleiten wir Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum, welches wir individuell an Ihr Krankheits- und Beschwerdebild anpassen.
Unser physiotherapeutisches Leistungsspektrum umfasst die Bereiche:
Lymphdrainage
Manuelle Lymphdrainage zur Behandlung von Lymphödemen nach orthopädischen und traumatologischen Erkrankungen sowie nach Operationen.
Krankengymnastik
Zur Prävention, Therapie und Rehabilitation von physiologischen Störungen am Bewegungsapparat und hilft Einschränkungen der Körperfunktionen zu vermeiden, zu verbessern oder zu beseitigen.
Krankengymnastik am Gerät
Die KKG hilft, die Muskulatur aus- bzw. aufzubauen, um den Körper wieder ins Gleichgewicht zu bringen, das Stützgewebe zu stärken und Muskelfunktionen zu verbessern.
Manuelle Therapie
Massagen
Zum Lockern von verspannten Muskelpartien, Förderung der Durchblutung und des Stoffwechsels sowie zur Linderung von Schmerzen am Bewegungsapparat.
Wärmebehandlung
Mit Heißluft und Fango. Förderung der Durchblutung und Anregung des Stoffwechsels bei gleichzeitiger Schmerzlinderung durch den gezielten Einsatz von körperdurchdringender Wärme.
Ultraschalltherapie
Linderung von Schmerzen bei Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, nach Verletzungen an Bändern oder Sehnen mithilfe von Wärme erzeugenden Schallwellen.
Schlingentisch
Ziel dieser Therapie ist die Entlastung von Gelenken und der Wirbelsäule. Bei zahlreichen Erkrankungen oder Störungen des Bewegungsapparates kann der Schlingentisch sehr hilfreich sein.
Kostenübernahme bei physiotherapeutischen Leistungen
Wer kann die Physiotherapie verordnen?
Eine physiotherapeutische Behandlung muss vom Arzt verordnet werden. Die ärztliche Verordnung bzw. Heilmittelverordnung für den Physiotherapeuten werden von Medizinern verschiedener Fachrichtungen ausgestellt: Hausarzt, Orthopäde, Neurologen, Internist, Kinderarzt, Onkologen, Zahnärzte.
Wer trägt die Behandlungskosten?
Gesetzlich Versicherte
Die Therapie wird als Pflichtleistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.
Privatversicherte
Da es für Privatversicherte keine gesetzliche Gebührenordnung gibt, wird eine private Kostenvereinbarung getroffen.
Selbstzahler
Auf Anfrage bieten wir Ihnen gerne auch individuelle Selbstzahlerleistungen an.
Wenn Sie ein Rezept von Ihrem Arzt erhalten haben, kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren schnellstmöglich einen passenden Termin.
Bei Bedarf und medizinischer Indikation kann die Behandlung auch als Hausbesuch stattfinden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie eine E-Mail.